LEAG beendet die Gießwasserbegünstigung

Die Gemeinde wurde darüber informiert, dass die LEAG die Gießwasserbegünstigung zum 31.12.2023 beendet. Die LEAG begründet es mit den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es handelte sich dabei um eine freiwillige Leistung, welche so nicht mehr erbracht werden kann. 

Es ist uns jedoch gelungen, mit der LEAG eine Vereinbarung für die Jahre 2024 bis 2028 zu treffen. Danach ist die LEAG bereit, für diesen Zeitraum jährlich pauschal 50 Euro je Zähler, also einmalig 250 Euro zu erstatten. Dazu ist es notwendig, je bisher Gießwasserbegünstigtem einen Antrag zur Auszahlung der pauschalen Erstattung bei der LEAG bis zum 30.09.2024 zu stellen.

Das Informationsblatt der LEAG und das Antragsformular zu download finden Sie im Anhang.

Die Gartenzähler können jedoch weiterhin zur Nachweisführung für die Absetzung von Wassermengen zur Festsetzung der Abwassergebühr genutzt werden. Auch hierzu finden Sie ein Informationsblatt im Anhang.